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Agram Banka

AUS Kroatien

Deutscher Kundenservice: ausgezeichnet vom DIQP

Bank

Agram banka

Die Agram banka d.d. Zagreb wurde am 01.01.2019 gegründet. Sie ist die größte private Bank in Kroatien. Als größte private inländische Bank, bietet die Agram banka d.d. Zagreb innovative Bankdienstleistungen und Bankprodukte sowie Versicherungsprodukte an.

Über das Land

Die Republik Kroatien ist ein Staat in Mitteleuropa, seit dem 1. Juli 2013 Mitglied der Europäischen Union und seit 2023 in der Eurozone ist. Die kroatische Wirtschaft befindet sich seit Anfang 2015 wieder im Aufschwung und wurde durch die im Januar 2016 verabschiedeten Strukturreformen weiter gestärkt. Demnach sind die EU-Prognosen für die Wirtschaftsaussichten in Kroatien positiv, was nicht zuletzt auf deutliche Zuwächse im Handel mit Deutschland zurückzuführen ist.

Angebotsdetails

% Verzinsung
Zinssatz effektiv
0,01 % p.a.
Zinssatz nominal
0,01 % p.a.
Zinseszins
Nein
Laufzeit
1 Jahr
Verfügbarkeit
Jederzeit vorzeitig kündbar
Zins bei vorzeitiger Kündigung
0,00 % p.a.
Zinsgutschrift
Am Ende der Laufzeit
Zinsauszahlung
Am Ende der Laufzeit
Zinsänderungen
Fester Zinssatz während der Laufzeit.
Geldanlage
Einlagensicherung
bis 100.000 EUR je Kunde und je Bank
Währung
EUR
Mindest-/Maximaleinlage
10.000 – 100.000 EUR
Kosten
Keine
Verlängerung
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Quellensteuer
Normalerweise wird in Kroatien eine Quellensteuer in Höhe von 12 % erhoben. Diese kann jedoch durch Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung auf 0 % reduziert werden, vorausgesetzt, dass sie bis spätestens vier Wochen vor jeder Zinszahlung zur Verfügung gestellt wird.
Einzureichende Unterlagen
Zur Eröffnung ist ein Kontoeröffnungsantrag im Original per Post einzureichen.

Einlagensicherung

Sicherheit Ihrer Einlagen

Einlagen inklusive Zinserträge sind bis zu einem Betrag von 100.000 EUR (Stand: 01.01.2023) je Kunde und je Bank gesetzlich durch den kroatischen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter https://www.haod.hr/en/. Innerhalb der Europäischen Union sind die Mindestanforderungen in allen Mitgliedsstaaten harmonisiert durch die Richtlinien 94/19/EG, 2009/14/EG und 2014/49/EU. Zu beachten ist, dass sich diese Absicherung auf die gesamten Einlagen eines Kunden bei einer Bank bezieht. Dies ist dann relevant, wenn nicht nur die über WeltSparen vermittelten Einlagen bei einer bestimmten Bank angelegt wurden, sondern noch weitere Einlagen dieses Kunden bei der jeweiligen Bank bestehen.

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p.a.